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Algemeine Geschaftbedingungen
- Thuis & Partners Advocaten (im Folgenden: “die Gesellschaft”) ist eine Gesellschaft (“maatschap”) von Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 14110632.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf sämtliche Dienstleistungsaufträge Anwendung, die ein Auftraggeber (im Folgenden: “der Mandant”) der Gesellschaft bzw. den Gesellschaftern, Geschäftsführern oder Mitarbeitern der Gesellschaft erteilt. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ferner Anwendung auf sämtliche Folgeaufträge des Mandanten und der Gesellschaften, mit denen der Mandant im Rahmen einer Konzerngesellschaft im Sinne von Art. 2:24b BW (niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch) verbunden ist.
- Aufträge gelten als ausschließlich der Gesellschaft erteilt und von der Gesellschaft angenommen.
Abweichend von den Bestimmungen in den Artikeln 7:404 und 407 Absatz 2 BW sind die Gesellschafter, Geschäftsführer und/oder diejenigen, die für die Gesellschaft tätig sind oder waren, nicht persönlich verpflichtet oder haftbar.
- In Abweichung von den Bestimmungen in Artikel 7:408 Absatz 2 BW ist die Kanzlei unter Berücksichtigung der Verhaltensregeln für Anwälte jederzeit zur Beendigung des Auftrags berechtigt.
- Die Gesellschaft stellt die Kosten für ihre Tätigkeiten gemäß dem vereinbarten Stundenhonorar in regelmäßigen Abständen in Rechnung. Das Stundenhonorar kann im Zusammenhang mit gestiegenen Kosten angepasst werden. Vom Honorar ist ein pauschaler Prozentsatz von 6% für Bürokosten zu zahlen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach deren Versand ohne Aussetzung, Rabatt oder Aufrechnung zu begleichen. Bei Überschreitung dieser Frist ist der Mandant ohne Inverzugsetzung in Verzug. Wenn eine andere Person als der Mandant, der Schuldner, die Rechnung zu übernehmen hat, ist der Mandant auch weiterhin für deren Begleichung verantwortlich.
- Die Gesellschaft kann für Rechnung und Gefahr des Mandanten Dritte beauftragen. Soweit möglich, wird der Mandant diesbezüglich in angemessener Weise zuvor konsultiert. Die Gesellschaft ist jedoch berechtigt, ohne vorhergehende Rücksprache einen Prozessbevoll-mächtigten oder Gerichtsvollzieher hinzuziehen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, (u.a.) im Namen des Mandanten eventuelle Haftungsbeschränkungen eines zu beauftragenden Dritten anzunehmen. Jede Haftung der Gesellschaft für Fehlleistungen eines Dritten ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft überträgt nötigenfalls ihre Ansprüche gegen den Dritten auf den Mandanten.
- Sollte unverhofft bei der Erfüllung eines Auftrags, einschließlich der nicht erfolgten, nicht rechtzeitigen oder nicht vollständigen Erfüllung desselben, ein Ereignis eintreten, das zur Haftung der Gesellschaft gegenüber dem Mandanten führt, ist jede Haftung auf den Betrag beschränkt, der im betreffenden Fall von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt ist, zuzüglich des Betrags des in der Police genannten eigenen Risikos. Dem Mandanten wird auf Anfrage eine Abschrift eines Auszugs aus der Versicherungspolice zur Verfügung gestellt. Jede Haftung für mündliche, nicht schriftlich abgefasste Empfehlungen ist vollständig ausgeschlossen. Ferner ist jedwede Haftung vollständig ausgeschlossen, wenn der Mandant zum Zeitpunkt des Eintritts der Haftung gegenüber der Gesellschaft mit der Erfüllung einer Verpflichtung in Verzug war. Wenn, aus welchen Gründen auch immer, keine Leistung auf Grund der Berufshaftpflicht¬versicherung erfolgen sollte, ist die Haftung der Gesellschaft auf einen Betrag in Höhe des Honorars ohne Umsatzsteuer beschränkt, der dem Mandanten in dem Jahr, in dem die Haftung eingetreten ist, von der Gesellschaft in der jeweiligen Angelegenheit in Rechnung gestellt wurde und vom Mandanten gezahlt wurde, wobei ein Höchstbetrag von € 50.000 gilt. Die Bestimmungen in diesem Artikel gelten auch gegenüber dem Mandanten, wenn ein Dritter (ferner) Schadenersatz im Zusammenhang mit einer für den Mandanten von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistung fordert. Die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsausschlüsse bzw. –beschränkungen finden Anwendung, es sei denn, dass zwingende Rechtsvorschriften dem entgegenstehen oder der Schaden infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstanden ist.
- Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 6:89 BW erlischt jeder Anspruch auf jeden Fall zwölf Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem der Eintritt der Haftung beim Mandanten bekannt war oder angemessenerweise hätte bekannt sein können oder müssen. Wenn dieser Zeitpunkt nicht bestimmt werden kann, erlischt jeder Anspruch auf jeden Fall 24 Monate nach dem Datum des Versands der letzten vom Mandanten beglichenen Rechnung in der Angelegenheit, auf die sich der Anspruch bezieht.
- Die Erfüllung von erteilten Aufträgen erfolgt ausschließlich zu Gunsten des Mandanten. Dritte können aus den für den Mandanten verrichteten Tätigkeiten keine Rechte herleiten. Der Mandant schützt die Gesellschaft und ihre Gehilfen vor Forderungen von Dritten, die behaupten, durch die oder im Zusammenhang mit den von der Gesellschaft für den Mandanten verrichteten Tätigkeiten Schäden erlitten zu haben, oder vor Forderungen von Dritten, die behaupten, durch eine von der Gesellschaft oder einem ihrer Mitarbeiter oder anderen Gehilfen zu Unrecht abgegebenen Erklärung im Rahmen des Wet Melding Ongebruikelijke Transacties (Wet MOT) (niederländisches Gesetz über die Meldung von ungewöhnlichen Transaktionen) Schäden erlitten zu haben, es sei denn, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Gesellschaft vorliegen.
- Sämtliche Ansprüche gegenüber der Gesellschaft erlöschen innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt, zu dem der Anspruch dem Betroffenen bekannt geworden ist oder angemessenerweise hätte bekannt werden können.
- Das Rechtsverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Mandanten unterliegt niederländischem Recht.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten ist Maastricht, genauer die Rechtbank (vgl. Landgericht) Maastricht, es sei denn, dass die Rechtsstreitigkeit unter die Zuständigkeit des kantonrechter (vgl. Amtsgericht) fällt oder dass laut dem mit dem Mandanten geschlossenen schriftlichen Vertrag die Klachten- en Geschillenregeling Advocatuur (Beschwerde- und Streitigkeitenregelung Anwaltspraxis) Anwendung findet. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen in niederländischer, englischer und deutscher Sprache vor. Im Falle einer Diskrepanz zwischen den verschiedenen Sprachfassungen diesen Wortlauten der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der niederländische Text maßgeblich.
- Wenn der Mandant nicht im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt, ist dieser berechtigt, innerhalb eines Monats, nachdem die Gesellschaft die in Artikel 11 Absatz 1 enthaltene Bestimmung geltend gemacht hat und die Sache dem nicht kraft Gesetzes örtlich zuständigen Gericht vorlegen will, zu bestimmen, dass die Rechtsstreitigkeit dem kraft Gesetzes zuständigen Gericht vorgelegt wird.